Achtung:
Am 09.04.2022 um 9:00 Uhr findet
der
1. Arbeitsdienst des Jahres 2022 statt.
statt.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen aus
versicherungsrechtlichen Gründen an
den Arbeitsdiensten nicht mehr teilnehmen.
Die Bewirtschaftung des Gartens ist trotz Corona-Verordnung möglich, jedoch ist zu beachten,
dass Ihre Kinder auf der eigenen Parzelle bleiben, weil Kinder
und Jugendliche wohl nicht mit erkennbaren Symptomen erkranken,
aber die Viren übertragen können.
Wir müssen uns gegenseitig schützen!
► Zwischen Personen muss ein „Sicherheits-
abstand“ von mindestens 1,50 m eingehalten werden,
das gilt auch beim Schwätzchen mit dem Nachbarpächter. Zwei
Meter und mehr sind sicherer und tun niemanden weh.
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